Neue Regelungen zu Prüfungen in Pandemiezeiten

Dominik Weitz, 11.06.2020 18:35

Hallo ihr Lieben,

einige von euch haben sich wegen Problemen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie an den Prüfungsausschuss gewandt. Darauf folgend wurden folgende neue Regelungen getroffen:

  1. Bei der 15-Monats-Wiederholungsfrist für nicht bestandene Prüfungen wird das Sommersemester 2020 nicht mitgezählt. (genauer: der Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020.
  2. Es gab einige Anfragen bezüglich der Möglichkeit, schriftliche Prüfungen auch online durchzuführen (bedingt durch Reisebeschränkungen oder gesundheitliche Bedenken). Jedoch besteht leider aus rechtlichen und organisatorischen Gründen diese Möglichkeit nicht. Für schriftliche Prüfungen wird daher die persönliche Anwesenheit zwingend notwendig sein.

Solltet ihr jedoch aufgrund dieser Umstände nicht an den Prüfungen teilnehmen können/wollen, zählt eine Abwesenheit von der Prüfung als ein wirksamer Rücktritt. Nachweise über eure Lage sind hier explizit nicht erforderlich.

Liebe Grüße

Dominik Weitz
stud. Mitglied im Prüfungsausschuss


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